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Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag für Unternehmen ist verfassungsgemäß

Den Rundfunkbeitrag auch für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Fahrzeuge zu erheben ist nach Auffassung des Gerichts mit dem Grundgesetz vereinbar. Geklagt hatten der Autovermieter Sixt und die Supermarktkette Netto. Sixt will nun Verfassungsbeschwerde einlegen.
Quelle: ZDNet.de – Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag für Unternehmen ist verfassungsgemäß