ImageTragick: Schwere Sicherheitslücke wurde bei Facebook fünf Monate nicht gepatcht Hörbücher: Bundeskartellamt stellt Ermittlungen gegen Amazon und Apple ein

Samsung-Chef muss vorerst nicht ins Gefängnis

Ein Gericht in Südkorea lehnt den Haftantrag der Staatsanwaltschaft ab. Laut Urteilsbegründung liegen keine Beweise vor, die eine Untersuchungshaft rechtfertigen. Die Staatsanwaltschaft will ihre Ermittlungen gegen Lee Jae-Yong wegen Bestechung, Veruntreuung und Meineid fortsetzen.
Quelle: ZDNet.de – Samsung-Chef muss vorerst nicht ins Gefängnis