Ein Gericht in Südkorea lehnt den Haftantrag der Staatsanwaltschaft ab. Laut Urteilsbegründung liegen keine Beweise vor, die eine Untersuchungshaft rechtfertigen. Die Staatsanwaltschaft will ihre Ermittlungen gegen Lee Jae-Yong wegen Bestechung, Veruntreuung und Meineid fortsetzen.
Quelle: ZDNet.de – Samsung-Chef muss vorerst nicht ins Gefängnis